Bei der Bewältigung psychischer Erkrankungen kann ich Sie mit Hilfe der
tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie unterstützen.
Dieses Behandlungsverfahren wird bei der Behandlung einer Vielzahl seelischer
Störungsbilder mit Erfolg eingesetzt.
In meiner Praxis führe ich die Einzeltherapie Erwachsener durch.
Am Anfang der Therapie stehen bis zu 5 probatorische Sitzungen.
Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und sollen Ihnen die Entscheidung
erleichtern, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und sich eine Psychotherapie
bei mir vorstellen können.
Für mich erfüllen die probatorischen Sitzungen eine wichtige diagnostische Funktion,
denn damit Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre Behandlung übernimmt, muss eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegen.
Die Psychotherapie ist ein zeitlich begrenztes Therapieverfahren.
Je nach Symptomenbild Ihrer Erkrankung schlage ich Ihnen eine Kurzzeittherapie oder
eine Langzeittherapie vor.
Die Kurzzeittherapie beinhaltet 25 Therapiestunden, die Langzeittherapie 50 Stunden.
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten, die Stunden finden in der Regel einmal
wöchentlich statt.
Für gesetzlich versicherte Patienten werden die Behandlungskosten von Ihrer
Krankenkasse übernommen.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, hat Ihre Krankenkasse in Ihrem Vertrag die Kostenübernahme geregelt. In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen
sowie die Beihilfe die Kosten für eine ambulante Psychotherapie